Der AA1000AS ist ein von Accountability (siehe www.accountability.org) herausgegebener Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, unabhängig davon nach welchen Normen der Bericht selbst erstellt wurde.
Dabei wird zwischen einer formalen Prüfung (Typ 1), bei der lediglich die inhaltliche Vollständigkeit und einer Typ 2 0Validierung, bei der zusätzlich eine Prüfung der Richtigkeit der im Bericht dargestellten Informationen erfolgt, unterschieden.
Praxis ist selbst bei Accountability als Assurance Provider lizensiert (dies kann unter www.accountability.org eingesehen werden) und kann daher Nachhaltigkeitsberichte nach dieser Norm selbst prüfen (wenn wir den Ersteller des Berichts nicht in der Vorbereitung unterstützt haben). Der größte Vorteil davon ist jedoch, dass wir dadurch das Prozedere der Validierung sehr gut kennen und unsere Kunden auf eine Prüfung durch eine unabhängige Dritte Stelle optimal vorbereiten können.
Der Bericht selbst kann nach unterschiedlichen Standards erstellt werden. Die weltweit am meisten genutzten sind die GRI Standards (www.globalreporting.com) und der Accountability Standard AA1000AP.
UN Global Compact (siehe www.unglobalcompact.org) ist eine Nachhaltigkeitsinitiative der Vereinten Nationen bei der sich teilnehmende Unternehmen zu den 10 UN Global Compact Prinzipien verpflichten müssen. Des Weiteren ist eine Unterstützung der UN Sustainable Development Goals (siehe Praxis Insight) erwünscht.
Zum Nachweis der Umsetzung müssen teilnehmende Unternehmen einmal jährlich einen Fortschrittsbericht (COP - Communication on Progress) abgeben. Dieser kann Teil eines anderen Nachhaltigkeitsberichts sein oder ein eigenes Dokument. Diese COP - Berichte können ebenfalls nach dem AA1000AS Standard validiert werden.
Die Europäische Union hat im November 2022 die neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verabschiedet. Die Richtlinie tritt am 5. Januar 2023 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter) und alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen) in der EU. Sie verpflichtet diese Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt offenzulegen.Die Richtlinie definiert 17 Nachhaltigkeitsthemen, die von den Unternehmen in ihren Berichten behandelt werden müssen. Diese Themen sind: Umwelt (Klimawandel, Luftqualität, Wasser, Abfall, Biodiversität, Ressourceneffizienz), Soziales:(Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) und Unternehmensführung (Unternehmensführung, Risikomanagement, Governance).
Die CSRD enthält auch strenge Anforderungen an die Qualität und Transparenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen ihre Berichte von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen lassen.Die CSRD soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern und die Transparenz für Investoren, Verbraucher und andere Stakeholder erhöhen.
Ausblick: Die CSRD ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft in der EU. Die Richtlinie wird dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen besser verstehen und managen. Außerdem wird sie den Vergleich der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen erleichtern.Die Umsetzung der CSRD wird jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen. Unternehmen müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten und ihre Nachhaltigkeitsberichte entsprechend umstellen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Gerne können wir Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in diesen Fällen unterstützen, wie wir es, zum Beispiel, für unseren Kunden Stemmer Imaging AG (Deutschland) gemacht haben.
Unsere Berater haben erfolgreich CSR-Projekte bei den folgenden Unternehmen abgeschlossen: Stemmer Imaging AG (DE), Paul Bständig GmbH (AT), ACG GmbH & Co KG (DE + AT), SPUSU Mobilfunk (AT), Zeiler Entertainment GmbH (AT), Smile Event GmbH (AT) und vielen anderen mehr.