NACHHALTIGES WIRTSCHAFTEN UND GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG FÜR UNTERNEHMEN

Unternehmer werden immer häufiger von Ihren Anspruchsgruppen (Kunden, Öffentlichkeit, Gemeinde-vertreter) bezüglich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung angesprochen, oder sogar bewertet. 

Auch bei Ausschreibungen wird dieses Thema immer wichtiger. So hat die Stadt Wien eine eigene Nachhaltigkeitskoordinationsstelle ins Leben gerufen, die die nachhaltige Ausrichtung aller Wiener Magistratsabteilungen zum Ziel hat (siehe LINK). 

Oder auch bei der ASFINAG werden bereits seit 2015 18 Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen berücksichtigt (siehe LINK).

Wir können Sie bei der Umsetzung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems (ONR 19025) der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und bei der Ermittlung Ihrer Umweltauswirkungen (z.B. CO2-Bilanz, Ökobilanzierung) unterstützen.

ONR 19025 CSR Berichte CSDR

Nachhaltigkeitsmanagementsystem nach ONR 19025

Die ISO 26000 ist eine internationale Norm, die Empfehlungen für den Aufbau von Nachhaltigkeitsmanagementsystemen enthält. Es ist allerdings nicht möglich sich nach dieser Norm zertifizieren zu lassen. Aus diesem Grund hat das österreichische Normungsinstitut die ONR 192500 (Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen) herausgegeben. 

Nach dieser Richtline kann ihr Nachhaltigkeitsmanagementsystem zertifiziert werden. Der Aufbau der Norm ist ähnlich der ISO 9001 bzw. ISO 14001, daher ist es auch gut möglich die Anforderungen dieser Norm in ihr bestehendes Qualitäts- und/oder Umweltmanagementsystem zu integrieren. 

Neben dem Aufbau des Managementsystems sind 6 Handlungsfelder zu berücksichtigen. Diese sind: Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt,  Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken, Konsumentenbelange und Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft. 

Eine andere Möglichkeit ist sich beim Aufbau des Nachhaltigkeitsmanagementsystems sich ausschließlich nach den in den Standards zur Berichtserstellung inkludierten Prinzipien und geforderten Prozessen (z.B. Wesentlichkeitsanalyse zur Feststellung der besonders relevanten Themen, Unternehmensumfeld- und

Stakeholder-Analyse, etc.) zu orientieren. 

Ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem nach ONR 192500 kann durch eine Zertifizierungsstelle (z.B. TÜV) zertifiziert werden. Ein nach dem AA1000 AccountAbility Principles (AA1000AP) und AA1000 Stakeholder Engagement Standard (AA1000SES) aufgebautes System wird im Zuge der Typ 2 - Validierung überprüft und durch das Assurance-Statement der Validierungsstelle bestätigt.

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Fragen zum Thema?

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CSR Reporting - Nachhaltigkeitsberichte

Der AA1000AS ist ein von Accountability (siehe www.accountability.org) herausgegebener Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten, unabhängig davon nach welchen Normen der Bericht selbst erstellt wurde.

Dabei wird zwischen einer formalen Prüfung (Typ 1), bei der lediglich die inhaltliche Vollständigkeit und einer Typ 2 0Validierung, bei der zusätzlich eine Prüfung der Richtigkeit der im Bericht dargestellten Informationen erfolgt, unterschieden.

Praxis ist selbst bei Accountability als Assurance Provider lizensiert (dies kann unter www.accountability.org eingesehen werden) und kann daher Nachhaltigkeitsberichte nach dieser Norm selbst prüfen (wenn wir den Ersteller des Berichts nicht in der Vorbereitung unterstützt haben). Der größte Vorteil davon ist jedoch, dass wir dadurch das Prozedere der Validierung sehr gut kennen und unsere Kunden auf eine Prüfung durch eine unabhängige Dritte Stelle optimal vorbereiten können.

Der Bericht selbst kann nach unterschiedlichen Standards erstellt werden. Die weltweit am meisten genutzten sind die GRI Standards (www.globalreporting.com) und der  Accountability Standard AA1000AP.

Unterstützung von Nachhaltigkeitsinitiativen, wie UN Global Compact

UN Global Compact (siehe www.unglobalcompact.org) ist eine Nachhaltigkeitsinitiative der Vereinten Nationen bei der sich teilnehmende Unternehmen zu den 10 UN Global Compact Prinzipien verpflichten müssen. Des Weiteren ist eine Unterstützung der UN Sustainable Development Goals (siehe Praxis Insight) erwünscht.

Zum Nachweis der Umsetzung müssen teilnehmende Unternehmen einmal jährlich einen Fortschrittsbericht (COP - Communication on Progress) abgeben. Dieser kann Teil eines anderen Nachhaltigkeitsberichts sein oder ein eigenes Dokument. Diese COP - Berichte können ebenfalls nach dem AA1000AS Standard validiert werden.


EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Union hat im November 2022 die neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verabschiedet. Die Richtlinie tritt am 5. Januar 2023 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter) und alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen) in der EU. Sie verpflichtet diese Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt offenzulegen.Die Richtlinie definiert 17 Nachhaltigkeitsthemen, die von den Unternehmen in ihren Berichten behandelt werden müssen. Diese Themen sind: Umwelt (Klimawandel, Luftqualität, Wasser, Abfall, Biodiversität, Ressourceneffizienz), Soziales:(Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) und Unternehmensführung (Unternehmensführung, Risikomanagement, Governance).

Die CSRD enthält auch strenge Anforderungen an die Qualität und Transparenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen ihre Berichte von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen lassen.Die CSRD soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern und die Transparenz für Investoren, Verbraucher und andere Stakeholder erhöhen.

Ausblick: Die CSRD ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft in der EU. Die Richtlinie wird dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen besser verstehen und managen. Außerdem wird sie den Vergleich der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen erleichtern.Die Umsetzung der CSRD wird jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen. Unternehmen müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten und ihre Nachhaltigkeitsberichte entsprechend umstellen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Gerne können wir Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in diesen Fällen unterstützen, wie wir es, zum Beispiel, für unseren Kunden Stemmer Imaging AG (Deutschland) gemacht haben.

ANFRAGE

Referenzen: 

Unsere Berater haben erfolgreich CSR-Projekte bei den folgenden Unternehmen abgeschlossen: Stemmer Imaging AG (DE), Paul Bständig GmbH (AT), ACG GmbH & Co KG (DE + AT), SPUSU Mobilfunk (AT), Zeiler Entertainment GmbH (AT), Smile Event GmbH (AT) und vielen anderen mehr.

ISO 9001

Qualitätsmanagement

Mehr als 1 Million zertifizierte Systeme weltweit, sie gehören schon bald dazu

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ISO 14001

Umweltmanagement

Wir unterstützen Sie bei der Einführung von UMS nach ISO 14001 und EMAS

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ISO 50001

Energiemanagement

Sparen Sie kosten durch eine verbesserte Energieeffizienz mit einem Energiemanagementsystem

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ISO 45001

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheits- und Gesundheits-schutzmanagementsysteme für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

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akkreditierung

Managementsysteme

für Prüf- und Inspektionsstellen, Zertifizierungsstellen und medizinische Laboratorien

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branchenstandards

Managementsysteme

für unterschiedliche Branchen (z.B. TS 16949 Automobilbranche oder ISO 13485 für Medizintechnik)

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